Wallbox anmelden in Wuppertal: so läuft es bei WSW Netz

Von Vytautas Lesvinciunas, Elektromeister.

Jede Wallbox wird vor der Inbetrieb­nahme beim Netz­betreiber gemeldet, in Wuppertal bei der WSW Netz GmbH. Die Anmeldung macht der Elektro­fach­betrieb; eine 11-kW-Box wird nur gemeldet, eine 22-kW-Box braucht die Zustimmung.

Wer die Wallbox beim Netz­betreiber anmeldet

Die Pflicht steht in § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Lade­einrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netz­betreiber vor der Inbetrieb­nahme mitzuteilen. Das gilt für jede Wallbox, auch für die kleine mit 11 kW in der eigenen Garage.

Die Mitteilung macht in der Praxis der Elektro­fach­betrieb, der die Wallbox montiert. Er kennt die Daten, die der Netz­betreiber sehen will: Ladeleistung, Zählernummer, Absicherung, Leitungsquerschnitt, Hersteller und Typ der Box. Sie selbst müssen dafür kein Formular ausfüllen. Bei Wallbox installieren in Wuppertal gehört die Anmeldung zum Auftrag.

Seit dem 1. Januar 2024 muss jeder Netz­betreiber die Mitteilung über seine Website entgegennehmen (§ 19 Abs. 4 NAV). WSW Netz nutzt dafür ein Netzportal.

Wallbox mit 11 kW anmelden oder 22 kW genehmigen lassen

Das Gesetz zieht die Grenze bei 12 Kilovoltampere. Liegt die Summe aller Lade­einrichtungen an einer elektrischen Anlage über 12 kVA, braucht die Inbetrieb­nahme die vorherige Zustimmung des Netz­betreibers. Er muss sich dann innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern (§ 19 Abs. 2 NAV).

Für Sie heißt das: Eine einzelne 11-kW-Wallbox liegt unter der Grenze und wird nur gemeldet. Eine 22-kW-Wallbox liegt darüber und braucht die Zustimmung. Zwei 11-kW-Boxen am selben Hausanschluss ergeben zusammen 22 kW und brauchen die Zustimmung ebenfalls, es sei denn, ein Last­management begrenzt die Summe.

11 kW und 22 kW im Vergleich
MerkmalWallbox 11 kWWallbox 22 kW
Pflicht nach § 19 NAVMitteilung vor Inbetrieb­nahmeMitteilung und Zustimmung
Frist des Netz­betreiberskeine gesetzliche FristÄußerung innerhalb von zwei Monaten
Absicherungdreiphasig 16 Adreiphasig 32 A
Zweites Autozweite Box, Summe 22 kW: Zustimmung oder Last­managementLast­management nötig
Für wendie meisten Haushaltenur wenn das Auto 22 kW laden kann

Die Zustimmung ist eine Prüfung: WSW Netz sieht nach, ob der Hausanschluss die Leistung hergibt oder ob der Anschluss verstärkt werden muss. Steht die Entscheidung, ist die 22-kW-Box genauso erlaubt wie die kleine.

So läuft die Anmeldung bei WSW Netz ab

WSW Netz beschreibt die Anmeldung auf der eigenen Website in zwei Schritten. Zuerst geht eine Anfrage für die Ladeeinrichtung über das Netzportal ein. WSW Netz prüft dann, ob die gewünschte Ladeleistung am Hausanschluss zur Verfügung steht oder ob Hausanschluss oder vorgelagertes Netz verstärkt werden müssen. Den zweiten Schritt, die Inbetriebsetzungsmeldung, gibt der Elektroinstallateur nach der Montage ab.

Eine Bearbeitungszeit veröffentlicht WSW Netz nicht. Für Anlagen über 12 kVA gilt die gesetzliche Frist von zwei Monaten. Bei einer 11-kW-Box in einem Haus mit normalem Hausanschluss ist der Weg kurz: Mitteilung, Montage, Inbetriebsetzungsmeldung.

Kommt bei der Besichtigung heraus, dass der Zähler­platz nicht mehr den Technischen Anschlussbedingungen entspricht, wird er in Abstimmung mit WSW Netz erneuert. Was das bedeutet, steht unter Sicherungs­kasten und Zähler­schrank erneuern.

§ 14a EnWG: steuerbare Wallbox und niedrigeres Netzentgelt

Seit 2024 gilt für neue private Ladepunkte § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Netz­betreiber darf die Wallbox bei Engpässen im Ortsnetz zeitweise drosseln, nicht abschalten. Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt. Das Gesetz nennt nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile ausdrücklich als steuerbare Verbrauchseinrichtung.

Praktisch braucht die Wallbox dafür eine Steuerschnittstelle; das klärt die Beratung beim Gerät. WSW Netz hat eigene Bedingungen zur netzorientierten Steuerung veröffentlicht; die Zuordnung läuft über dieselbe Anmeldung. Die pauschale Variante (Modul 1) gilt seit 2024 als Standard und braucht keinen eigenen Zähler. Nur für die prozentuale Variante (Modul 2) verlangt das Gesetz einen separaten Zählpunkt; das gehört in die Planung des Zähler­platzes, nicht erst nach der Montage.

Was Sie nach der Anmeldung in der Hand haben

  • Bestätigung der Mitteilung oder die Zustimmung von WSW Netz
  • Inbetriebsetzungsmeldung mit den Daten der Wallbox
  • Messprotokoll der Erstprüfung nach VDE 0100: Schutzleiter, Isolations­widerstand, Fehlerstrom­schutz, Schleifenimpedanz
  • Datenblatt und Bedienungsanleitung der Wallbox
  • Einweisung: Ladekarte oder App, Ladestrom einstellen, Freigabe für Gäste

Diese Unterlagen brauchen Sie später für den Verkauf des Hauses, für eine Förderung und für die Versicherung. Legen Sie sie gleich beim Einbau in einen Ordner.

Ablauf bei Lesvinciunas

  1. Besichtigung: Hausanschluss, Zähler­schrank, Leitungsweg zum Stellplatz, Fahrzeugmodell.
  2. Schriftlicher Festpreis. Dabei bleibt es, auch wenn die Montage länger dauert.
  3. Anfrage bei WSW Netz, bei 22 kW mit Zustimmung.
  4. Montage mit passendem Fehlerstrom­schutz, meist an einem Tag.
  5. Inbetriebsetzungsmeldung, Messprotokoll, Einweisung.

Was den Festpreis bestimmt, hängt vor allem von der Zuleitung und vom Zustand des Zähler­platzes ab. Ob für Ihre Wallbox 2026 ein Zuschuss offen ist, steht im Beitrag Wallbox Förderung 2026: NRW, Wuppertal und Mehrfamilien­haus. Für Stellplätze in einer Tiefgarage mit mehreren Eigentümern gilt ein eigener Weg: Wallbox in der WEG-Tiefgarage.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 19 NAV, § 14a EnWG (gesetze-im-internet.de), Angaben von WSW Netz zur Anmeldung (wsw-netz.de).

Häufige Fragen

Muss ich eine 11-kW-Wallbox anmelden?

Ja. Nach § 19 Abs. 2 NAV wird jede Ladeeinrichtung dem Netz­betreiber vor der Inbetrieb­nahme mitgeteilt. Eine Zustimmung braucht die 11-kW-Wallbox nicht, solange die Summe aller Lade­einrichtungen am Hausanschluss 12 kVA nicht überschreitet. Die Mitteilung übernimmt der Elektro­fach­betrieb.

Braucht eine 22-kW-Wallbox eine Genehmigung?

Ja. Mit 22 kW liegt sie über der Grenze von 12 kVA je elektrischer Anlage. WSW Netz muss der Inbetrieb­nahme vorher zustimmen und sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern. Lehnt der Netz­betreiber ab, muss er den Grund und mögliche Abhilfen nennen.

Wie lange dauert die Anmeldung bei WSW Netz?

WSW Netz veröffentlicht keine Bearbeitungszeit. Für Anlagen über 12 kVA gilt die gesetzliche Frist von zwei Monaten. Bei einer einzelnen 11-kW-Wallbox gibt es keine Wartefrist: Nach der Mitteilung folgt die Montage, danach die Inbetriebsetzungsmeldung durch den Installateur.

Anfrage stellen: Den Preis kennen Sie, bevor die Arbeit beginnt.

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