Wallbox anmelden in Wuppertal: so läuft es bei WSW Netz
Jede Wallbox wird vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber gemeldet, in Wuppertal bei der WSW Netz GmbH. Die Anmeldung macht der Elektrofachbetrieb; eine 11-kW-Box wird nur gemeldet, eine 22-kW-Box braucht die Zustimmung.
Wer die Wallbox beim Netzbetreiber anmeldet
Die Pflicht steht in § 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitzuteilen. Das gilt für jede Wallbox, auch für die kleine mit 11 kW in der eigenen Garage.
Die Mitteilung macht in der Praxis der Elektrofachbetrieb, der die Wallbox montiert. Er kennt die Daten, die der Netzbetreiber sehen will: Ladeleistung, Zählernummer, Absicherung, Leitungsquerschnitt, Hersteller und Typ der Box. Sie selbst müssen dafür kein Formular ausfüllen. Bei Wallbox installieren in Wuppertal gehört die Anmeldung zum Auftrag.
Seit dem 1. Januar 2024 muss jeder Netzbetreiber die Mitteilung über seine Website entgegennehmen (§ 19 Abs. 4 NAV). WSW Netz nutzt dafür ein Netzportal.
Wallbox mit 11 kW anmelden oder 22 kW genehmigen lassen
Das Gesetz zieht die Grenze bei 12 Kilovoltampere. Liegt die Summe aller Ladeeinrichtungen an einer elektrischen Anlage über 12 kVA, braucht die Inbetriebnahme die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers. Er muss sich dann innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern (§ 19 Abs. 2 NAV).
Für Sie heißt das: Eine einzelne 11-kW-Wallbox liegt unter der Grenze und wird nur gemeldet. Eine 22-kW-Wallbox liegt darüber und braucht die Zustimmung. Zwei 11-kW-Boxen am selben Hausanschluss ergeben zusammen 22 kW und brauchen die Zustimmung ebenfalls, es sei denn, ein Lastmanagement begrenzt die Summe.
| Merkmal | Wallbox 11 kW | Wallbox 22 kW |
|---|---|---|
| Pflicht nach § 19 NAV | Mitteilung vor Inbetriebnahme | Mitteilung und Zustimmung |
| Frist des Netzbetreibers | keine gesetzliche Frist | Äußerung innerhalb von zwei Monaten |
| Absicherung | dreiphasig 16 A | dreiphasig 32 A |
| Zweites Auto | zweite Box, Summe 22 kW: Zustimmung oder Lastmanagement | Lastmanagement nötig |
| Für wen | die meisten Haushalte | nur wenn das Auto 22 kW laden kann |
Die Zustimmung ist eine Prüfung: WSW Netz sieht nach, ob der Hausanschluss die Leistung hergibt oder ob der Anschluss verstärkt werden muss. Steht die Entscheidung, ist die 22-kW-Box genauso erlaubt wie die kleine.
So läuft die Anmeldung bei WSW Netz ab
WSW Netz beschreibt die Anmeldung auf der eigenen Website in zwei Schritten. Zuerst geht eine Anfrage für die Ladeeinrichtung über das Netzportal ein. WSW Netz prüft dann, ob die gewünschte Ladeleistung am Hausanschluss zur Verfügung steht oder ob Hausanschluss oder vorgelagertes Netz verstärkt werden müssen. Den zweiten Schritt, die Inbetriebsetzungsmeldung, gibt der Elektroinstallateur nach der Montage ab.
Eine Bearbeitungszeit veröffentlicht WSW Netz nicht. Für Anlagen über 12 kVA gilt die gesetzliche Frist von zwei Monaten. Bei einer 11-kW-Box in einem Haus mit normalem Hausanschluss ist der Weg kurz: Mitteilung, Montage, Inbetriebsetzungsmeldung.
Kommt bei der Besichtigung heraus, dass der Zählerplatz nicht mehr den Technischen Anschlussbedingungen entspricht, wird er in Abstimmung mit WSW Netz erneuert. Was das bedeutet, steht unter Sicherungskasten und Zählerschrank erneuern.
§ 14a EnWG: steuerbare Wallbox und niedrigeres Netzentgelt
Seit 2024 gilt für neue private Ladepunkte § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Netzbetreiber darf die Wallbox bei Engpässen im Ortsnetz zeitweise drosseln, nicht abschalten. Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt. Das Gesetz nennt nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile ausdrücklich als steuerbare Verbrauchseinrichtung.
Praktisch braucht die Wallbox dafür eine Steuerschnittstelle; das klärt die Beratung beim Gerät. WSW Netz hat eigene Bedingungen zur netzorientierten Steuerung veröffentlicht; die Zuordnung läuft über dieselbe Anmeldung. Die pauschale Variante (Modul 1) gilt seit 2024 als Standard und braucht keinen eigenen Zähler. Nur für die prozentuale Variante (Modul 2) verlangt das Gesetz einen separaten Zählpunkt; das gehört in die Planung des Zählerplatzes, nicht erst nach der Montage.
Was Sie nach der Anmeldung in der Hand haben
- Bestätigung der Mitteilung oder die Zustimmung von WSW Netz
- Inbetriebsetzungsmeldung mit den Daten der Wallbox
- Messprotokoll der Erstprüfung nach VDE 0100: Schutzleiter, Isolationswiderstand, Fehlerstromschutz, Schleifenimpedanz
- Datenblatt und Bedienungsanleitung der Wallbox
- Einweisung: Ladekarte oder App, Ladestrom einstellen, Freigabe für Gäste
Diese Unterlagen brauchen Sie später für den Verkauf des Hauses, für eine Förderung und für die Versicherung. Legen Sie sie gleich beim Einbau in einen Ordner.
Ablauf bei Lesvinciunas
- Besichtigung: Hausanschluss, Zählerschrank, Leitungsweg zum Stellplatz, Fahrzeugmodell.
- Schriftlicher Festpreis. Dabei bleibt es, auch wenn die Montage länger dauert.
- Anfrage bei WSW Netz, bei 22 kW mit Zustimmung.
- Montage mit passendem Fehlerstromschutz, meist an einem Tag.
- Inbetriebsetzungsmeldung, Messprotokoll, Einweisung.
Was den Festpreis bestimmt, hängt vor allem von der Zuleitung und vom Zustand des Zählerplatzes ab. Ob für Ihre Wallbox 2026 ein Zuschuss offen ist, steht im Beitrag Wallbox Förderung 2026: NRW, Wuppertal und Mehrfamilienhaus. Für Stellplätze in einer Tiefgarage mit mehreren Eigentümern gilt ein eigener Weg: Wallbox in der WEG-Tiefgarage.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 19 NAV, § 14a EnWG (gesetze-im-internet.de), Angaben von WSW Netz zur Anmeldung (wsw-netz.de).
Häufige Fragen
Muss ich eine 11-kW-Wallbox anmelden?
Ja. Nach § 19 Abs. 2 NAV wird jede Ladeeinrichtung dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt. Eine Zustimmung braucht die 11-kW-Wallbox nicht, solange die Summe aller Ladeeinrichtungen am Hausanschluss 12 kVA nicht überschreitet. Die Mitteilung übernimmt der Elektrofachbetrieb.
Braucht eine 22-kW-Wallbox eine Genehmigung?
Ja. Mit 22 kW liegt sie über der Grenze von 12 kVA je elektrischer Anlage. WSW Netz muss der Inbetriebnahme vorher zustimmen und sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern. Lehnt der Netzbetreiber ab, muss er den Grund und mögliche Abhilfen nennen.
Wie lange dauert die Anmeldung bei WSW Netz?
WSW Netz veröffentlicht keine Bearbeitungszeit. Für Anlagen über 12 kVA gilt die gesetzliche Frist von zwei Monaten. Bei einer einzelnen 11-kW-Wallbox gibt es keine Wartefrist: Nach der Mitteilung folgt die Montage, danach die Inbetriebsetzungsmeldung durch den Installateur.