Wen die Pflicht betrifft
Die DGUV Vorschrift 3, früher BGV A3, regelt die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie gilt für nahezu alle Betriebe, unabhängig von Branche und Größe.
- Ortsfeste Anlagen: Verteiler, fest installierte Leitungen und Geräte
- Ortsveränderliche Geräte: Computer, Kaffeemaschinen, Elektrowerkzeug, Verlängerungen
- Maschinen in Werkstatt und Produktion
Prüffristen
Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die passenden Fristen für Ihren Betrieb legen Sie gemeinsam mit dem Prüfer fest.
| Betriebsmittel | Richtwert |
|---|---|
| Geräte auf Baustellen | 3 Monate |
| Geräte in Fertigungsbetrieben | 6 Monate |
| Ortsfeste Anlagen in Büros | bis zu 4 Jahre |
Ablauf der Prüfung
Geprüft wird ohne Unterbrechung Ihres Betriebs.
- Sichtprüfung von Gehäusen, Leitungen und Steckern
- Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom
- Funktionsprüfung von FI-Schutzschaltern und Schutzeinrichtungen
- Prüfprotokoll und Prüfplakette für Berufsgenossenschaft und Versicherung
Wenn das Protokoll fehlt
Ohne aktuelles Prüfprotokoll kann die Versicherung nach einem Elektrounfall Leistungen verweigern. Die Berufsgenossenschaft prüft dann, ob der Betreiber seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat.
Ablauf
Fristen festlegen
Gemeinsam, auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Prüfung
Im laufenden Betrieb: Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung.
Protokoll und Plakette
Der Nachweis für Berufsgenossenschaft und Versicherung.
Fragen dazu
Muss mein Betrieb für die Prüfung schließen?
Nein. Geprüft wird ohne Unterbrechung Ihres Betriebs.
Wie oft muss geprüft werden?
Das ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Richtwerte sind etwa drei Monate für Geräte auf Baustellen, sechs Monate in Fertigungsbetrieben und bis zu vier Jahre für ortsfeste Anlagen in Büros.
Anfrage stellen: Den Preis kennen Sie, bevor die Arbeit beginnt.