Not­beleuchtung für Betriebe

Sicherheits- und Fluchtweg­beleuchtung für Büros, Werkstätten, Handel und Gastronomie. Geplant, installiert und geprüft, mit Prüfbuch.

Wann Not­beleuchtung Pflicht ist

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 verlangt Sicherheits­beleuchtung, wenn beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefahren entstehen. Das betrifft zum Beispiel:

  • Büros, Praxen und Kanzleien, je nach Größe und Raumtiefe
  • Werkstätten und Produktionshallen
  • Einzelhandel, Restaurants und Hotels
  • Veranstaltungs- und Schulungsräume
  • Tiefgaragen

Maßgeblich ist die Gefährdungs­beurteilung des Arbeitgebers.

Normen

Geplant wird nach DIN EN 1838 und DIN VDE 0108-100. Flucht- und Rettungszeichen folgen ISO 7010.

Wartung

Regelmäßig

Der Betreiber

kontrolliert die Anlage selbst.

Einmal im Jahr

Die Elektro­fach­kraft

prüft mit Messprotokoll. Auf Wunsch gibt es dafür einen Wartungsvertrag.

Ablauf

  1. Begehung

    Flucht- und Rettungswege erfassen, Leuchtenstandorte festlegen.

  2. Technik wählen

    Einzelbatterieleuchten oder zentrale Batterieanlage.

  3. Installation

    Auch im laufenden Betrieb.

  4. Messung

    Beleuchtungsstärke messen, Funktionstest, Prüfprotokoll.

  5. Übergabe

    Mit Plänen und Prüfbuch.

Anfrage stellen: Den Preis kennen Sie, bevor die Arbeit beginnt.

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