Wann Notbeleuchtung Pflicht ist
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 verlangt Sicherheitsbeleuchtung, wenn beim Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefahren entstehen. Das betrifft zum Beispiel:
- Büros, Praxen und Kanzleien, je nach Größe und Raumtiefe
- Werkstätten und Produktionshallen
- Einzelhandel, Restaurants und Hotels
- Veranstaltungs- und Schulungsräume
- Tiefgaragen
Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.
Normen
Geplant wird nach DIN EN 1838 und DIN VDE 0108-100. Flucht- und Rettungszeichen folgen ISO 7010.
Wartung
Regelmäßig
Der Betreiber
kontrolliert die Anlage selbst.
Einmal im Jahr
Die Elektrofachkraft
prüft mit Messprotokoll. Auf Wunsch gibt es dafür einen Wartungsvertrag.
Ablauf
Begehung
Flucht- und Rettungswege erfassen, Leuchtenstandorte festlegen.
Technik wählen
Einzelbatterieleuchten oder zentrale Batterieanlage.
Installation
Auch im laufenden Betrieb.
Messung
Beleuchtungsstärke messen, Funktionstest, Prüfprotokoll.
Übergabe
Mit Plänen und Prüfbuch.
Anfrage stellen: Den Preis kennen Sie, bevor die Arbeit beginnt.