Vytautas Lesvinciunas

Diplom Elektriker · Wuppertal

Notbeleuchtung installieren Wuppertal – Sicherheitsbeleuchtung & Fluchtwegebeleuchtung für Betriebe

Fällt in einem Gewerbebetrieb der Strom aus, müssen Mitarbeiter und Kunden sicher und schnell das Gebäude verlassen können. Die Notbeleuchtung – auch Sicherheitsbeleuchtung oder Fluchtwegebeleuchtung genannt – ist für viele Betriebe gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt sie oder ist sie mangelhaft, drohen empfindliche Bußgelder und im Schadensfall die persönliche Haftung des Betreibers.

Wann ist Notbeleuchtung Pflicht?

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3 schreibt Sicherheitsbeleuchtung vor, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefahren entstehen können. Das betrifft eine Vielzahl von Betrieben:

  • Büros, Arztpraxen und Kanzleien ab einer bestimmten Personenzahl oder Raumtiefe
  • Werkstätten und Produktionshallen mit gefährlichen Maschinen oder Stoffen
  • Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants und Hotels
  • Veranstaltungsräume, Schulungsräume, Versammlungsstätten
  • Tiefgaragen und Parkhäuser

Maßgeblich ist die Beurteilung durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel gilt: Im Schadensfall trägt der Betreiber die Beweislast.

Normen und Vorschriften

Die Installation von Notbeleuchtungsanlagen richtet sich nach DIN EN 1838 (Beleuchtungsanforderungen) und DIN VDE 0108-100 (Sicherheitsstromversorgung). Flucht- und Rettungszeichen müssen nach ISO 7010 gestaltet und beleuchtet sein. Als zertifizierte Elektrofachkraft planen und installieren wir normgerecht – inklusive Dokumentation für Behörden und Berufsgenossenschaft.

Ablauf der Notbeleuchtungs-Installation

  • Begehung und Planung – Flucht- und Rettungswege erfassen, Leuchtenstandorte festlegen
  • Auswahl der Technik – Einzelbatterieleuchten oder zentrale Batterieanlage
  • Installation und Verkabelung – normgerecht, ohne Beeinträchtigung des laufenden Betriebs
  • Inbetriebnahme und Prüfung – Messung der Beleuchtungsstärke, Funktionstest, Prüfprotokoll
  • Übergabe der Dokumentation – Bestandspläne, Prüfbuch, Wartungsintervalle

Wartung und Wiederholungsprüfung

Notbeleuchtungsanlagen müssen regelmäßig geprüft werden: täglich per Sichtprüfung durch den Betreiber, monatlich Kurzzeit-Funktionstest, jährlich durch eine Elektrofachkraft mit Messprotokoll. Wir bieten Wartungsverträge an, damit Ihre Anlage immer einsatzbereit ist.

Notbeleuchtung in Wuppertal, Düsseldorf & Essen

Wir installieren und warten Sicherheitsbeleuchtungsanlagen für Betriebe in Wuppertal, Düsseldorf, Essen, Remscheid, Solingen und dem Bergischen Land. Termine erhalten Sie kurzfristig – wir wissen, dass behördliche Auflagen nicht warten können.

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Schildern Sie kurz Ihren Betrieb und die Raumgröße – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Festpreisangebot.

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